FAQ

Antworten auf oft gestellte Fragen

FAQ Allgemein

Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen zu verschiedenen Themengebieten. Sollten Sie keine Informationen zu Ihren Fragen finden, können Sie auch eine Anfrage an uns senden. 

Was ist ein Grundstücksausweis?

Die Angaben im Grundstücksausweis geben Ihnen Auskunft über die Lage der Leitungen im Straßenraum, der vorverlegten Hausanschlüsse und für Sie relevante bauliche Vorgaben (z.B.  B-Planfestsetzungen). Ebenso finden Sie die Grundstücksbemaßungen auf den Ausweisen.

Was steht im Verkaufsjournal?

Das Verkaufsjournal gibt Ihnen einen Gesamtüberblick über das Baugebiet und die Preise der Baugebietsparzellen, die Lage und allgemeine Gegebenheiten der näheren Umgebung.

Sind die Grundstücke bauträgerfrei?
Unsere Grundstücke werden bauträgerfrei verkauft. Mit welcher Baufirma oder welchem Architektenbüro Sie Ihr Bauvorhaben realisieren wollen, obliegt Ihnen.
Gibt es eine Bauverpflichtung?

Unsere Baugebiete wurden planungs- und erschließungstechnisch mit dem Ziel einer zeitnahen Bebauung entwickelt. Daher gibt es in unseren Kaufverträgen eine Vereinbarung, die besagt, dass die Rohbaufertigstellung des geplanten Bauvorhabens innerhalb von 15 Monaten ab Besitzübergang (Kaufpreiszahlung) erreicht sein muss.

Kann man ein Grundstück auch zunächst unentgeltlich reservieren?

Gern reservieren wir Ihnen eine bestimmte Parzelle unentgeltlich für zwei Wochen. In der Zeit können Sie überprüfen, ob Ihr geplantes Bauvorhaben auf das Grundstück sowie auch die Finanzierung realisierbar ist. Nach Ablauf der Zeit ist der Abschluss der Kaufabsichtserklärung (KAE) notwendig.

Warum ist der Abschluss einer Kaufabsichtserklärung notwendig und wird diese mit dem Grundstückskaufpreis verrechnet?

Die Kaufabsichtserklärung (KAE) wird Ihnen mit einer Gebühr in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind eine Bearbeitungs- und Schutzgebühr, welche nicht mit dem Grundstückskaufpreis verrechnet werden. Die Kaufabsichtserklärung hat eine Laufzeit von 8 Wochen nach Unterschrift und kann bei Bedarf verlängert werden. In dieser Zeit sollte ein Notartermin vereinbart worden sein, der nicht zwingend innerhalb der vereinbarten Laufzeit stattfinden muss. Eine Maklercourtage oder Provision für den Grundstückskauf entfällt.

Was passiert nach Abschluss und Bezahlung der Kaufabsichtserklärung?

Nachdem die Gebühr auf unser Konto eingegangen ist, erstellt Ihnen das Notarbüro den Kaufvertragsentwurf, welchen Sie per Post erhalten werden. Außerdem erhalten Sie die Bezugsurkunde zum Baugebiet. Bei einer Beurkundung eines Verbrauchervertrages muss zwischen dem Zugang des Kaufvertragsentwurfes und der Beurkundung grundsätzlich ein Zeitraum von zwei Wochen liegen, um dem Käufer eine entsprechende Überlegungs- und Überprüfungsfrist zu gewähren. Die Kaufvertragsdurchsprache erfolgt dann bei uns vor Ort im Büro.

Was ist eine Bezugsurkunde?

In der Bezugsurkunde werden alle erschließungstechnisch relevanten Punkte zusammenfassend für das gesamte Baugebiet geregelt. Diese erhalten Sie vom Notariat mit Ihrem Kaufvertragsentwurf zugesandt.

Was bedeutet "Baugebiet in Vorbereitung"?

Ein Baugebiet, das als „in Vorbereitung“ ausgewiesen ist, befindet sich derzeit noch in der Entwicklungsphase. In dieser Zeit besteht für Interessenten die Möglichkeit, sich unverbindlich für ein Grundstück vormerken zu lassen.

Die Vorbereitungsphase umfasst in der Regel Verfahren wie die Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan) oder den Abschluss des städtebaulichen Vertrags mit der zuständigen Gemeinde oder Stadt. Solche Prozesse sind oft sehr zeitintensiv und können – je nach Kommune – unterschiedlich lange dauern.

Was bedeutet "verkaufsbereit ohne Baufreigabe"?

In dieser Entwicklungsphase haben Sie bereits die Möglichkeit, ein Grundstück zu erwerben. Die Bebauung ist allerdings erst möglich, sobald die Erschließungsarbeiten vollständig abgeschlossen und offiziell von der zuständigen Gemeinde oder Stadt abgenommen wurden. Erst mit dieser Abnahme wird die Baufreigabe erteilt.

Was bedeutet "verkaufsbereit mit Baufreigabe"?

In diesem Status können Sie das Grundstück direkt erwerben und – nach vollständiger Kaufpreiszahlung – unmittelbar mit dem Bau Ihres Hauses beginnen. Alle erforderlichen Erschließungsarbeiten sind abgeschlossen und die Baufreigabe liegt bereits vor.

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